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Fußball-EM 2024: ASA mahnt zu verantwortungsbewusster Werbung im Glücksspielsektor
Mit der bevorstehenden Fußball-EM 2024 in nur zwei Monaten hat die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) die Glücksspielbetreiber und Sportwetten-Anbieter dazu aufgerufen, sich an verantwortungsvolle Werbepraktiken zu halten. Dies soll sicherstellen, dass die Werbemaßnahmen während des Turniers die Integrität des Sports wahren und keine irreführenden Eindrücke erwecken.
ASA-Richtlinien gegen irreführende Werbung
Die ASA hat spezifische Richtlinien herausgegeben, die die Betreiber von Sportwetten und Glücksspielen dazu anhalten, keine Werbung zu schalten, die fälschlicherweise den Eindruck einer Verbindung mit der UEFA oder den teilnehmenden Nationalmannschaften suggeriert. Solche Darstellungen sind nur dann erlaubt, wenn eine echte Sponsoringpartnerschaft besteht.
Kampf gegen diskriminierende Inhalte in Werbeanzeigen
Die Werbeaufsichtsbehörde betont auch die Notwendigkeit, Werbung frei von rassistischen und diskriminierenden Stereotypen zu halten. Die ASA warnt davor, dass Geschlechterstereotype oder andere beleidigende Darstellungen, die als schädlich angesehen werden könnten, in Werbekampagnen keinen Platz haben sollten. Sie betont, dass der Versuch, solche Darstellungen als "nur Spaß" zu rechtfertigen, nicht akzeptabel sei.
Beschränkungen für die Darstellung junger Fußballer
Ein weiterer wichtiger Aspekt der ASA-Richtlinien ist das Verbot der Nutzung von Bildern von Personen unter 25 Jahren in Glücksspielwerbungen, einschließlich populärer Fußballspieler. Diese Regelung zielt darauf ab, junge Menschen vor den möglichen Schäden durch Glücksspielwerbung zu schützen.
Unterstützung durch die ASA für werbetreibende Unternehmen
Um den Betreibern zu helfen, die Regeln einzuhalten, bietet die ASA Beratungsdienste an, obwohl sie keine rechtliche Beratung leisten kann. Diese Dienste ermöglichen es den Betreibern, ihre Werbekampagnen vor der Veröffentlichung überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den Werberichtlinien entsprechen. Es bleibt jedoch unklar, wie viele Betreiber diese Möglichkeit nutzen.